Jetzt ist es amtlich, was die ehrenamtlichen Flüchtlingsinitiativen bereits befürchtet haben: Für ihre ehrenamtlichen Leistungen spart der Staat Geld in barer Münze – nämlich beim Taschengeld der Flüchtlinge. Vorausgegangen war in der vergangenen Zeit immer wieder die Bitte an das Sozialamt und die Regierung, den Flüchtlingen freies WLAN zur Verfügung zu stellen. Die Bewohner der Unterkünfte sollten einen kostenlosen Zugang zum Internet haben, damit sie einfacher zu Informationen kommen und Kontakte zu Heimat und Freunden pflegen können. Für Handyverträge müssen sie im Verhältnis zu ihrem geringen Taschengeld sehr viel ausgeben. Die Ämter haben die Bereitstellung von Internet jedoch stets verweigert, weil sie es nicht in ihrer Zuständigkeit sahen und dafür keine Gelder zur Verfügung stünden.
Wie so oft in der aktuellen Flüchtlingskrise, sprangen die Helfer ein: Mit viel Herzblut, Sachverstand und dem Einsatz von Spenden installierten Ehrenamtliche in den Unterkünften kostenloses WLAN. Dafür musste die Hardware besorgt werden, Kabel verlegt und Verträge mit Telefonanbietern geschlossen und bezahlt werden. An einigen Orten wurde dafür Geld bei den Flüchtlingen eingesammelt.
Das böse Erwachen kam diese Woche mit der Taschengeldauszahlung der Asylsuchenden: Der Betrag wurde um fast 40,- Euro gekürzt mit der Erklärung: „Es wurde festgestellt, dass Sie in Ihrer Unterkunft über die Möglichkeit verfügen, einen kostenlosen WLAN-Anschluss zu nutzen“. Damit entfalle der komplette Betrag der Abteilung 8 für den Regelbedarf, der die Kosten für „Nachrichtenübermittlung“ enthält. Dass zur Nachrichtenübermittlung auch ein Handy oder Smartphone, die Möglichkeit außerhalb der Unterkunft zu kommunizieren und die Freiheit gehört, welchen Anbieter man nutzt, wurde dabei völlig außer Acht gelassen.
Für die Flüchtlinge ist die Kürzung ein schmerzhafter Verlust für ihren täglichen Bedarf. Für die Ehrenamtlichen ist die Kürzung ein Schlag ins Gesicht. Sie haben mit dem WLAN in Unterkünften eine Leistung bereit gestellt, die der Staat nicht leisten konnte oder wollte. Nun zieht der Staat die ersparte und von ehrenamtlichen erbrachte Leistung den Flüchtlingen ab.
Als Flüchtlingsinitiativen sehen wir sorgenvoll in die Zukunft: Gibt es bald auch Kürzungen bei dem Posten für „Bekleidung“ für die, die einen Secondhand-Laden in der Nähe haben? Wird denen der Betrag für „Lebensmittel“ gekürzt, die bei einer Tafel einkaufen können? Bekommen diejenigen Abzüge bei „Verkehr“, die ein Fahrrad gespendet oder geliehen bekommen haben?
Wenn dieses Vorgehen beim WLAN zur Methode wird, dann werden die Ehrenamtlichen sich in Zukunft noch weiterem staatlichen Missbrauch ihres Engagements kopfschüttelnd ausgesetzt stehen. Anderen Beziehern von Sozialleistungen wird es bald nicht anders als den Asylsuchenden ergehen und sie werden sich wundern, an welchen Stellen ihres Regelbedarfs der Rotstift angesetzt wird.
Der Zusammenschluss der Flüchtlingsinitiativen im Landkreis Erlangen-Höchstadt fordert daher das Ministerium, die Regierung und den Landkreis auf, dass die Leistungen der Ehrenamtlichen, die nicht vom Staat erbracht werden, auch nicht zum Abzug gebracht werden und dass nicht generell die komplette Abteilung 8 für Nachrichtenübermittlung gestrichen wird, nur weil eine Teilleistung (WLAN) zur Verfügung steht. Den Flüchtlingen wird empfohlen, Widerspruch zu ihrem aktuellen Bescheid einzulegen.
29.04.16: Pressemitteilung der Flüchtlingsinitiativen im Landkreis Erlangen-Höchstadt (FiERH) – Sprecher: Henning Hoffmann, Petra Kleineisel, Konrad Eitel