– – – Weitere Infos finden Sie unter der Rubrik „Info Corona“ und „Info Corona mehrsprachig“ – – –
# Hilfsangebote in Eckental unter der Rubrik „Hilfsangebote Corona Eckental“ #
WICHTIG: die Verlängerung der Aufenthaltsgestattung sollte 4 Wochen vor Ablauf der letzten Gestattung beim LRA ERH beantragt werden. Entweder schriftlich oder telefonisch.
Grund dafür ist, dass die Bearbeitungszeit momentan durch den Mehraufwand der schriftlichen Terminvergabe ca. 4 Wochen dauert. Somit laufen diejenigen, die arbeiten, nicht Gefahr, dass sie dadurch, dass der Ausweis abläuft, gleichzeitig auch keine Arbeitsgenehmigung haben.
Stand 14. Juli 2020
Cornelia Schmidt (Bildungskoordinatorin) und Susanne Schön (Integrationslotsin) informieren ergänzend zum 7. Infobrief:
(Stand 1.07.2020)
Hygienekonzept:
Ehrenamtliche, die in den Unterkünften eine regelmäßige, also nicht nur gelegentliche Tätigkeit aufnehmen wollen (regelmäßige Hausaufgabenbetreuung bspw.), müssen auch weiterhin ein Hygienekonzept vorlegen und genehmigen lassen.
Ausreichend ist ein Konzept in Kurzform, das Auskunft gibt über die Art der Tätigkeit, Nutzung der Räumlichkeit, Belüftungsmöglichkeit, Tisch- und Händedesinfektion, Einhaltung des Mindestabstands, Kontaktpersonenliste u.s.w.)
Erstanmeldung in den von der Regierung verwalteten Unterkünften:
Ehrenamtliche und FIBs müssen sich einmalig im Sinne einer Erstanmeldung bei der Unterkunftsverwaltung anmelden. Alle weiteren Besuche müssen eigenverantwortlich dokumentiert werden, um im Bedarfsfalle eine Kontaktpersonenermittlung zu ermöglichen
(7. Infobrief Nr. 1 Punkt 2).
7. Infobrief vom 25. Juni 2020 für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen sowie Projektträger in den Bereichen Asyl und Integration
Das StMI informiert über folgende wesentliche Maßnahmen, die insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie veranlasst wurden und Auswirkungen auf die Bereiche Asyl und Integration haben:
1. Zugang von Ehrenamtlichen, Flüchtlings- und Integrationsberatern und Besuchern zu Asylunterkünften und Übergangswohnheimen
2. Weitere Regelungen für ehrenamtlich Tätige bei der Unterstützung von Migranten und Regelungen für die Durchführung von Integrationsmaßnahmen
3. Ansammlungen in den Asylunterkünften und Übergangswohnheimen
4. Nutzung von Gemeinschaftsräumen in Asylunterkünften
5. Nutzung von Sportplätzen und vergleichbaren Freiflächen auf dem Unterkunftsgelände in Asylunterkünften
6. Kindertagesbetreuung in den Asylunterkünften
7. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen
8. Familiennachzug
9. Installation der Corona-Warn-App
10. Info-Plakat „Corona-positiv – Was dann?“
11. Aktuelle Rechtsgrundlagen
7. INFOBRIEF: 7. Infobrief vom 25.06.2020
6. Infobrief vom 27. Mai 2020 für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen sowie Projektträger in den Bereichen Asyl und Integration
Das StMI informiert über folgende wesentliche Maßnahmen, die insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie veranlasst wurden und Auswirkungen auf die Bereiche Asyl und Integration haben:
1. Sprachkurse und Integrationsprojekte als Präsenzveranstaltungen
2. Erhebung von Unterkunftsgebühren
3. Aktuelle Rechtsgrundlagen
4. Aktuelle mehrsprachige Informationen zum Coronavirus der Bundesregierung – Update
5. Kindererziehung in der Zeit der Corona-Pandemie
UNICEF hat auf die Hinweise der NGO „Parenting for lifelong health“ für Eltern zur Kindererziehung während der Zeit der Corona-Pandemie aufmerksam gemacht. Diese stehen hier in über 90 Sprachen verständlich aufbereitet zur Verfügung: https://www.covid19parenting.com/
6. INFOBRIEF: 6. Infobrief vom 27.05.2020
5. Infobrief vom 14. Mai 2020 für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen so-
wie Projektträger in den Bereichen Asyl und Integration. Das StMI informiert damit über Maßnahmen, die insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie veranlasst wurden und Auswirkungen auf die Bereiche Asyl und Integration haben:
1. Zugang von Ehrenamtlichen, Flüchtlings- und Integrationsberatern und
Integrationslosten zu Asylunterkünften und Übergangswohnheimen
2. Nutzung von Spiel- und Sportplätzen sowie Grünflächen in den Unterkünften
3. Bescheidzustellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
4. Aktuelle Rechtsgrundlagen: Die Rechtsgrundlagen mit den
jeweiligen Übersetzungen, u.a. auch in Arabisch, Farsi und Tigrinya,
finden Sie hier: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
5. INFOBRIEF: 5. Infobrief vom 14.05.2020
4. Infobrief vom 5. Mai 2020 für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen sowie
Projektträger in den Bereichen Asyl und Integration. Themen:
1. Quarantänemaßnahmen
2. Missachtung einer Quarantäneanordnung des Gesundheitsamts
3. Unterbringung von Personen, die einer Risikogruppe angehören
4. Betretungsregelungen für Ehrenamtliche und Flüchtlings- und Integrations-
berater/-innen
5. Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler – Digitalisierung in den Ge-
meinschaftsunterkünften
6. Jobcenter und Arbeitsagenturen (weiter nur Telefon- und Onlinezugang)
4. INFOBRIEF: 4. Infobrief vom 05.05.2020
Die Bayerische Staatsregierung hat am 5. Mai 2020 folgende Änderungen im Umgang mit Corona im öffentlichen und privaten Bereich beschlossen:
Aus der Ausgangsbeschränkung wird eine Kontaktbeschränkung, d.h. alle dürfen nun wieder die Wohnung ohne triftigen Grund verlassen.
WICHTIG dabei: der 1,5m-Abstand gilt nach wie vor und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in Bus und Bahn, Geschäften und allen Besuchen von Einrichtungen weiterhin vorgeschrieben!
Zulässige Kontakte von Menschen im öffentlichen Raum: Treffen dürfen sich Angehörige des eigenen Hausstandes, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie – also insbesondere Kinder, Eltern, Großeltern – Geschwister, plus eine weitere Person (ausdrücklich nicht erlaubt ist das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen, auch nicht mit diesem Personenkreis).
Das gilt auch für Zusammenkünfte in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken. Darüber hinaus ist im privaten Bereich die wechselseitige Beaufsichtigung Minderjähriger in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens drei Hausständen umfasst.
Ebenfalls ab morgen sind die Spielplätze unter freiem Himmel wieder geöffnet. Kinder dürfen sich dort aufhalten, sofern sie von Erwachsenen begleitet werden. Diese sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf einen ausreichenden Abstand der Kinder zu achten. Bolzplätze sind übrigens keine Spielplätze im Sinne der Verordnung.
Ab Samstag, den 9. Mai 2020, also rechtzeitig zum Muttertag, wird die bisher für Krankenhäuser, die vollstationären Einrichtungen der Pflege, für Behinderteneinrichtungen, Altenheime und Seniorenresidenzen geltende, sehr restriktive Besuchsregelung gelockert. Dann ist es einem Angehörigen des oben genannten familienbezogenen Personenkreises gestattet, nach Registrierung durch die Einrichtung und zu einer festen Besuchszeit dem Patienten oder Heimbewohner einmal täglich einen Besuch abzustatten. Hierbei gilt Maskenpflicht, der Mindestabstand ist nach Möglichkeit einzuhalten.
Ab Montag, den 11. Mai 2020, wird im Groß- und Einzelhandel die aktuell bestehende Begrenzung der Verkaufsfläche von 800 qm aufgehoben. Komplett wieder öffnen dürfen damit nicht nur Großkaufhäuser, sondern auch Shopping Malls. Die für den Einzelhandel bereits bestehenden Hygienevorgaben wie die Maskentragepflicht und die Begrenzung der Zahl gleichzeitig im Geschäft anwesender Kunden entsprechend der Formel „1 Kunde pro 20 qm“ bleiben unberührt.
Ebenfalls ab dem 11. Mai 2020 gibt es gerade im Freizeit- und Breitensportbereich wieder deutlich mehr Möglichkeiten, sich zu betätigen. Hierbei sind allerdings zahlreiche Maßgaben zu beachten, von denen die wichtigsten sind:
Die sportliche Betätigung wird an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen ausgeübt und erfolgt kontaktfrei. Physische Kontakte sind auf das absolut notwendige Minimum zu begrenzen und der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Der Sport darf nur allein oder allenfalls in Kleingruppen von bis zu fünf Personen ausgeübt werden und Zuschauer sind nicht zugelassen.
Ab Montag, den 18. Mai 2020 soll auch ein Teil der Gastronomie (im Freien) wieder öffnen: Biergärten, auf Freischankflächen und Gastgärten von Speiselokalen. Dort dürfen dann täglich bis maximal 20 Uhr Gäste bewirtet werden, wobei die Gästezahl zu begrenzen und für jeden Betrieb ein Hygienekonzept zu erarbeiten sein wird.
Für den 25. Mai 2020 ist geplant, dass Speisegaststätten den Innenbereich, sprich z.B. das „Lokal“, das Stüberl, der Keller oder die Schänke, wieder betreiben dürfen. Auch hierfür wird es strenge, erst noch zu erarbeitende Hygieneauflagen geben.
Und für Pfingsten, genauer zum Samstag, den 30. Mai 2020, zieht die Staatsregierung in Betracht, dass Hotels, sonstige Beherbergungsbetriebe und auch Ferienwohnungen wieder öffnen dürfen. Schon jetzt steht aber fest, dass die Wellnessabteilungen, Schwimmbäder und Saunabereiche der Hotels bis auf Weiteres geschlossen bleiben müssen.
Weitere Informationen : https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf
Der Bayerische Ministerrat hat am 16. April 2020 folgendes beschlossen:
>> Die Ausgangsbeschränkung wird bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert. Sie wird ab 20. April 2020 insoweit gelockert, als künftig Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.
>> Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:
> Ab 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
> Ab 27. April 2020 dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
> Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
Weitere Informationen unter: https://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2020/200309-aktuelle-informationen-zum-coronavirus/
[Stand 16. April 2020]
Pro Asyl hat einen „Newsticker Coronavirus: Informationen für Geflüchtete und Unterstützer*innen“ eingerichtet. Dort stehen wichtige Informationen zur aktuellen Lage in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Es ist wichtig, dass die aktuellen und richtigen Informationen alle – auch über Sprachbarrieren hinweg – erreichen.
[Stand 3.4.2020]
+ Die Tafel Eckental hat ihren Betrieb wieder aufgenommen!
Der Ablauf ist aufgrund von Corona aber grundlegend geändert:
– Alles wird vorsortiert und vorgepackt. Man kann nichts auswählen, wie sonst üblich.
– Um die Wartezeiten zu verkürzen und um die Ansteckungsgefahr zu vermeiden, werden Zeitfenster eingeteilt.
– Tafel-Kunden, die am Donnerstag kommen möchten, rufen bitte vorher in der Diakonie an. Diese ist am Mittwoch von 10 bis 14 Uhr oder am Donnerstag von 8 bis 11 Uhr unter Tel. 09126/2939750 erreichbar. Bitte bei der telefonischen Anmeldung die Ausweisnummer bereithalten. Es wird dann ein Abholtermin vergeben.
– Bitte den Anweisungen des Tafel-Personals unbedingt Folge leisten.
WICHTIG: Pünktlich da sein (vor allem nicht zu früh, damit sich keine Warteschlangen bilden) UND beim Warten Abstand halten!
[Stand 2.4.2020]
+ Die Corona-Maßnahmen wurden von der Bayerischen Staatsregierung bis einschließlich 19. April 2020 verlängert.
[Stand 30.3.2020]
+ Verlängerung einer Duldung wegen Corona z.Zt. auch telefonisch und schriftlich bei der Ausländerbehörde möglich –> Genaueres dazu unter der Rubrik „Info Corona“.
[Stand 30.3.2020]
+ Info vom Jobcenter: Betrifft Weiterbewilligungsanträge für Arbeitslosengeld II
„Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis vor dem 31. August 2020 enden (einschl.30.8.2020), werden die Leistungen auf Basis der Verhältnisse des bisherigen Bewilligungszeitraums automatisch weiter bewilligt. Sie brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag zu stellen.“
[siehe auch „Info Corona“, Stand 30.3.2020]
+ Vom Bayerischen Innenministerium wurden zwei Infobriefe zum Bereich Asyl herausgegeben: Sie finden Sie unter der Rubrik „Info Corona“, zusammen mit Ergänzungen zum Thema „Erntehelfer“ von der Ausländerbehörde.
[Stand 27.03.2020]
+ Ab Samstag, 21.03.2020, 0:00 Uhr gilt in Bayern eine verschärfte Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie. Sie gilt vorläufig für zwei Wochen bis 03.04.2020, 24:00 Uhr. Die ausführliche Allgemeinverfügung mit Begründung finden Sie hier: https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20-03-19-ausgangsbeschraenkung-bayern-.pdf
[siehe auch Rubrik „Info Corona“]
[Stand 20.3.2020]
+ Die Initiative „Helfende Hand im Wochenblattland“ bietet eine Plattform für alle Aktionen, damit sich Hilfesuchende optimal informieren können, aber auch interessierte HelferInnen das Passende finden, wo sie sich engagieren können.
https://www.wochenklick.de/tag/helfende-hand [Stand 20.3.2020]
+ Nachricht von Frau Wunder vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt:
„…aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um das Corona Virus wird seitens des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt zum Schutz aller Beteiligten ab sofort für alle dezentralen Unterkünfte innerhalb des Landkreises ein Besuchsverbot verhängt. Unvermeidliche Besuche können nur nach telefonischer Vereinbarung mit dem Sachgebiet Soziales in absoluten Ausnahmefällen erlaubt werden. Das Besuchsverbot wird durch die Hausmeister in sämtlichen Unterkünften ausgehängt. [siehe auch Rubrik „Info Corona“]
Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine persönliche Vorsprache im Landratsamt Erlangen-Höchstadt nur in unaufschiebbaren Fällen, nach telefonischer Terminvereinbarung, möglich ist. Dies betrifft nicht nur das Sachgebiet Soziales, sondern auch alle anderen Bereiche des Landratsamtes. Sie erreichen uns weiterhin telefonisch oder per E-Mail.
Bitte beachten Sie auch, dass Seitens der Zentralen Ausländerbehörden der Parteiverkehr eingestellt wurde. Das entsprechende Informationsschreiben über die weitere Vorgehensweise wurde dieser E-Mail ebenfalls als Anhang beigefügt und wird in den Unterkünften entsprechend ausgehängt. [siehe auch Rubrik „Info Corona“]
Wie bezüglich der Taschengeldauszahlung vorgegangen wird, für Personen die über kein Konto verfügen, werden wir Sie noch einmal gesondert informieren.
[Stand 19.3.2020]
+ Die Regierung von Mittelfranken hat angeordnet, dass die Regierungsunterkünfte nicht mehr von BesucherInnen und HelferInnen (weder Caritas noch FLEck-MitarbeiterInnen) betreten werden dürfen – das betrifft in Eckental die Unterkünfte BIMA in Forth und die Eckenbachtraße in Eckenhaid. Die dezentralen Unterkünfte des Landkreises sind zur Zeit nicht davon betroffen. Wir bitten alle ehrenamtlichen UnterstützerInnen auf Telefon, social media und Mailkontakte umzusteigen. Bitte haltet uns unter kontakt@fleck-ev auf dem Laufenden, wenn Probleme auftauchen. Wir werden Euch weiterhin bestmöglich unterstützen. [Stand 18.3.2020]
+ Wer einen Termin beim Ausländeramt Erlangen-Höchstadt benötigt, soll bitte vorher dort anrufen – die Termine werden dann per Mail versandt. Wer arbeitet oder nicht vor 10.30 Uhr im Amt sein kann, soll das bitte gleich am Telefon mitteilen, das kann berücksichtigt werden. [Stand 18.3.2020]
+ Das BAMF setzt die Befragungen im Widerrufsverfahren bis 29.3.2020 aus. [Stand 18.3.2020]
+ Alle Beratungsstellen der Caritas Erlangen bleiben ab Montag, 15.3.2020 bis auf weiteres geschlossen. Sandra Kötter und Christian Lohmann sind weiterhin per Telefon und Mail erreichbar. [Stand 15.3.2020]