Wir laden Personen und Organisationen ein, sich der Flüchtlingsinitiative Eckental anzuschließen. Mit der Mitgliedschaft kann ein ehrenamtliches Engagement bei FLEck e.V. verbunden sein. Mitgliedschaft kann jedoch auch die Solidarität mit den Zielen und der Arbeit des Vereins ausdrücken.
Der Eintritt in den Verein soll nicht mit hohen Schwellen verbunden sein. Daher wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Wir freuen uns auch über junge Mitglieder: Personen zwischen 7 und 17 Jahren benötigen jedoch für eine Mitgliedschaftserklärung die Unterschrift eines rechtlichen Vertreters/Erziehungsberechtigten.
2023 Aufnahmeantrag Minderjährige FLEck
Bitte ausdrucken und an FLEck e.V. senden.
Auszug aus der Satzung von FLEck e.V.:
§ 6 Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich für die Ziele des Vereins aktiv oder als förderndes Mitglied einsetzt. Der Antrag auf Mitgliedschaft – ebenso wie ein Austritt – kann jederzeit durch Erklärung des Mitgliedes in schriftlicher Form beim Vorstand erfolgen. Der Vorstand oder im Zweifelsfall die Mitgliederversammlung entscheidet über den eingereichten Antrag. Eine Ablehnung der Mitgliedschaft durch den Vorstand ist nicht zu begründen. Mitglied im Verein können nur diejenigen Personen sein, die sich zu den Grundsätzen aus § 3 (b) bekennen.
§ 3b Grundlage der Flüchtlingsinitiative ist das Bekenntnis aller Mitglieder zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie parteipolitischer Neutralität. Der Verein tritt extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen.